Zum 01. Dez. 2017 wurde der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Förderprogrammen ereitert. (siehe Heft 23-2017 Gebäude Energieberater) Damit können auch Handwerker, Hersteller oder Energieversorger das Förderprogramm nutzen sofern die erf. Qualifikationen erfüllt sind.
Bewußt wurde das KONTRA in u.g. Ausführung zu oberst genannt, da m.E. diese überwiegen. An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, in wie weit ein Energieversorger oder ein gewerkvertretender Handwerker z.B. Fensterbauer komplette Sanierungspläne unabhänig erstellen wird? Bisher waren lediglich nicht gewerkvertretende Handwerker wie z. B. Schormsteinfeger zugelassen. Wie ich finde aus gutem Grund! Ein Interessenskonflikt zwischen wirtschaftlichem Interesse und unabhäniger Beratung ist nicht auszuschließen.
Das Ziel der unabhänigen Beratung wurde damit ad absurdum geführt!
aus Heft 01-2018 Gebäude Energieberater:
KONTRA
Martina Klempnow, Verbandssprecherin des dt. Energieberater-Netzwerks (-> DEN)
"Diese Änderung stellt einen Tabubruch in der Förderung dar und gefährdet den Verbraucherschutz. ... Zusätzlich droht eine
Wettbewerbsverzerrung für freie und unabhänige Berater. .... Einzig positiv ist .... dass es keine Abmiderung der Qualifizierungsanfrderungen an die Berater gibt."
Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des BV der Gebäudeenergieberater Ingenieure des Handwerks e.V. (-> GIH)
"Kontrollierbare Unabhänigkeitskriterien über Bord zu werfen halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des beratermarktes für Energieversorger. ... Sanierung und Beratung aus einer Hand mag für den Verbraucher einfach und verlockend klingen. Ein unabhänige Beratung mit sachgerechten Umsetzungsvorschlägen kann sie allerdings nicht garantieren"
Kai Warnecke, Verbandspräsident (-> Haus & Grund)
"Die Idee der unabhänigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt. Durch die Öffnung der Zulassungsvoraussetzungen werden die Zahlen der Berater und Beratungen steigen. Das ist ein statistischer Erfolg, den die Regieerung dann als Beleg für ihr klimapolitisches Engagement verkaufen wird. Das ght zulasten der Qualität der Beratung und damit der Verbraucher."
PRO
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZV des dt. Handwerks (-> ZDH)
"Wir begrüßen die Entscheidung ... auch für Energiebearter des Handwerks ... die Förderrichtlinie zur Energiebertung in Wohngebäuden vor Ort
umfassend zu öffen. ... Das ist ein wichtiger Beitrag die Sanierungsgrade im Gebäudebestand zu steigern."
Katharina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verandes kommunaler Unternehmen (-> VKU)
"Stadtwerke verfügen über weitreichende Kompetenz in der Energieberatung ... Daher ist es richtig, dass sie sich zukünftige noch mehr in diesem Bereich einbringen. ... mit den Zugang zu den Programmen wurden die Spielregeln an die Marktbedingungen angepaßt"
Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BV der Energie- u. Wasserwirtschaft (-> BDEW)
"... damit können Energieunternehmen ihren Kunden zukünftig einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen ... zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten."
Seit April 2017 wird für Neubauten von Wohngebäuden KfW 70 nicht mehr gefördert. Für Haus- und Wohnungskäufer bedeutet dies, das Kredite für solche Bauten nicht mehr gefördert werden. Für den Bestand und Nichtwohnbebäude gibt es förderfähig die KfW 70 noch!
Dezember 2016:
Mitte Januar 2017:
2016 - Sommer - KfW - Zuschussportal ist gestartet
Mit dem neuen KfW-Zuschussportal können Sie nun den Antrag für das Produkt "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" (430) schnell und einfach online stellen.
Ihre Vorteile:
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, erstellt Ihr Sachverständiger für Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
Voraussetzung für die Nutzung des KfW-Zuschussportals ist, dass Ihre BzA ab dem 22. Juli 2016 erstellt wurde.
Steht auf Ihrer BzA (auch "Online-Antrag") ein früheres Datum, reichen Sie Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis bitte per Post bei der KfW ein.
Hier geht es zur Anmeldung für das KfW- Zuschussportal:
https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
2015 - Februar : KfW - Programm - Erhöhung der Förderung
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für alle KfW-
Effizienzhaus- Standards um 5%
(auf 7,5 % für KfW-Effizienzhaus Denkmal,
22,5% für Standard - KfW-Effizienzhaus)
- für Bauherr: verbindlicher Baubegleitungszusschuss bei
Förderzusage für eine Investition
(50% der Kosten, max. 4000,-€ pro Bauvorhaben)
Vom 1. März soll sich der Zuschuss auf 60% der förderfähigen Beratungskosten (maximal 800,-€ ) bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhöhen.
Bei Häusern mit mind. drei Wohneinheiten werden höchsten 1100,-€ Zuschluss gewährt.
Steuerbonus für energieeffiziente Umbauten
40 Prozent CO2 soll das neue Klimaschutzpaket der Bundesregierung einsparen. Immobilienbesitzer,
die ihr Haus oder ihre Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, erhalten Steuervorteile.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre
von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die konkreten Details will die Bundesregierung noch mit den Ländern
verhandeln.
Ab 1. April 2015 müssen Inserate für Wohnimmobilien Pflichtangaben zur Energieeffizienz enthalten.
Verkäufern und Vermietern von Eigentumswohnungen und Häusern droht dann ein Bußgeld,
wenn sie in ihrer Anzeige nicht das Baujahr des Hauses, die Heizungsart, den Energiekennwert und die Art des
Energieausweises nennen. Außerdem ist bei Energieausweisen, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden,
die Energieeffizienzklasse der Immobilie bekannt zu geben.
Alte Heizung und Dämmung
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ab 2015 sukzessive durch neue Kessel ersetzt werden.
Eine Ausnahme besteht jedoch für effiziente Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Außerdem fordert der Gesetzgeber, dass Hausbesitzer bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke ihres Hauses oder das
Dach dämmen. Wohnen Eigentümer allerdings seit mindestens 1. Februar 2002 selbst in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, sind sie von beiden Pflichten befreit.
Wir bemühen uns an dieser Stelle die aktuelle Änderungen / Neuerungen rund um die Energieeffizienz und Energieberatung zu dokumentieren. Es besteht keinen Anspruch auf Vollständigkeit!