Lt. Koordinierungstellte Energieberater für Baudenkmale gelistet in: www.energieberater-denkmal.de
Juli 2021
Wichtige Information zu meiner Akkreditierung als Energieberater für Baudenkmale:
Aktuell läuft die Rezertifizierung. Daher pausiert kurzzeitig die Tätigkeit als Energieberater für Baudenkmale.
Lt. Eintragung in die "Energieeffinzienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes" der Deutschen Energie-Agentur gmbH (dena) auf:
www.energie-effizienz-experten.de
Nach einer Übergangszeit gibt es seit 2013 die bafa - Energieberaterliste nicht mehr. Sie floss in die neue Expertenliste der dena ein. Beschlossen wurde das von den Kremien BMWi *1, BMVBS *2 Bafa *3 und KfW *4 und ist "erklärter Wille der Fördergeber"
Was ist die Expertenliste?
Die bisherige Liste des bafa "Energiebearatersuche" für Vor-Ort-Beratungen wird ersetzt durch die neue Expertenliste der dena *5. Vor-Ort-Energieberatungen werden durch die Fördergeber nur noch dann bezuschusst, wenn der Energieberater in dieser Expertenliste eingetragen ist.
Aber was macht sie nun aus, die Expertenliste?
Innerhalb von 2 Jahren muss die Qualifikation rezertifiziert werden, d.h. der Nachweis der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen von mind. 16h muss erbracht werden.
Ebenfalls ist Praxiserfahungen nachzuweisen.
Die Unabhänigkeitskriterien müssen erfüllt sein, d.h. dass mit der Beratung kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden verfolgt werden darf.
Am 01.01.2015 wurde die letzte Stufe der EnEV 2014 in Kraft gesetzt.
- Energieberater für Baudenkmale
- Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des
Bundes
- Ausstellen von Energieausweisen Bedarf / Verbrauch
- Energieberatung Vor-Ort mit Ausstellung eines
ausführlichen Beratungsberichts.
Dieser Bericht ist Anerkannt von bafa*3 und dena*5
Nur so erhalten Sie eine Bescheinigung über die
Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und die Möglichkeit von
staatlichen Zuschüssen.
- Anträge auf Fördergelder (KfW-Mittel)
- Unabhänige Beratung am Bestand
- Empfehlung und wirtschaftliche Bewertung von
unterschiedlichen Maßnahmen und Maßnahmepacketen
zur energetischen Sanierung
Hinweis für Nichtwohngebäude:
Die Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude durch IGB ist nach wie vor möglich, die Antragstellung für KfW - Förderprogrmme für Nichtwohngebäude seit 1.1.2016 leider nicht mehr.
*1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
*2 Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
*3 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
*4 Kreditanstalt für Wiederaufbau
*5 Deutsche Energieagentur